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Vereinssatzung

§ 1Name und Sitz

  • Der Verein trägt den Namen „Zukunft Hoffnung e.V.“.

  • Der Verein hat seinen Sitz in München.

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.​

§ 2 Aufgaben des Verein

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  1. Hilfe für Menschen mit Behinderungen 

    • Der Verein unterstützt Menschen, die körperlich oder seelisch beeinträchtigt sind.

    • Er hilft, wenn sie eine rechtliche Betreuung brauchen, wie es im Gesetz steht (§§ 1896 ff. BGB).

  2. Betreuung 

    • Der Verein übernimmt und führt rechtliche Betreuungen.

    • Er gewinnt Freiwillige, die als Betreuer helfen.eiwillige Betreuer werden geschult, beraten und unterstützt.

    • Der Verein arbeitet eng mit Behörden und anderen Stellen zusammen.

  3. Förderung der Jugendhilfe und Altenhilfe

    • Jugendhilfe und Erziehung:

      • Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern.

      • Hilfe bei Erziehungsproblemen und in schwierigen Familiensituationen.

      • Unterstützung für Schüler und junge Menschen mit Migrationshintergrund.

    • Altenhilfe:

      • Aufbau und Betrieb von Einrichtungen, die Senioren und Menschen mit Behinderungen helfen.

      • Dazu gehören Tagesstätten, Pflegeheime und andere Betreuungsangebote.

  4. Förderung von Kultur:

  • Der Verein organisiert Veranstaltungen, die den Austausch zwischen Kulturen fördern.

  • Ziel ist, Verständnis, Toleranz und Respekt für andere Religionen und Kulturen zu schaffen.

  • Es gibt auch einen Pool von Dolmetschern, die bei Sprachproblemen helfen.

  1. Unterstützung für Flüchtlinge:

  • Beratung und Begleitung von Flüchtlingen bei der Integration.

  • Betrieb von Unterkünften und Organisation von Bildungs- und Freizeitangeboten.

  • Ziel ist, dass Flüchtlinge selbstständig werden und sich gut in die Gesellschaft einfügen

 

Inhaltsverzeichnis

§ 1Name und Sitz

§ 2 Aufgaben des Verein

§ 3 Gemeinnützigkeit

§ 4 Mitgliedschaft

§ 6 Beginn und Endung der Mitgliedschaft

§ 5 Mitgliedsbeiträge

§ 7 Vereinsorgane

§ 8 Mitgliederversammlung

§ 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung

§ 10 Vorstand

§ 11 Vorstandsaufgaben

§ 12 Auflösung des Vereins

§ 13 Diese Satzung tritt mit dem Beschluss der Gründungsversammlung in Kraft.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  • Der Verein arbeitet nicht, um Geld zu verdienen.

  • Geld des Vereins darf nur für die Ziele des Vereins verwendet werden.

  • Mitglieder bekommen kein Geld oder andere Vorteile vom Verein.

  • Niemand darf durch unnötige Ausgaben oder hohe Zahlungen bevorzugt wer

§ 4 Mitgliedschaft

  • Jeder kann Mitglied werden, wenn er die Ziele des Vereins unterstützt.

  • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

  • Wird jemand abgelehnt, kann er bei der Mitgliederversammlung einen neuen Antrag stellen.

  • Mitglieder dürfen die Angebote des Vereins nutzen.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

Über die Höhe des Jahresbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Sind mehrere Mitglieder einer Familie Vereinsmitglieder, so ermäßigt sich der Beitrag pro Person.

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Mitglieder, die über den Schluss des Vereinsjahres hinaus mit der Zahlung ihrer Mitgliedsbeiträge im Verzuge sind, werden an ihre Zahlungspflicht erinnert. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, ist es dem Vorstand vorbehalten, wie es weiterhin verfahren wird.

§ 6 Beginn und Endung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet am Ende des Jahres, wenn die Kündigung bis zum 30. September schriftlich beim Vorstand eingegangen ist. In besonderen Fällen kann die Mitgliedschaft auch zum Ende eines Kalendervierteljahres enden, wenn das Mitglied wegen eines Umzugs durch einen Arbeitsplatzwechsel oder eine Versetzung seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann.

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Die Mitgliedschaft kann auch durch einen Ausschluss des Vorstands enden. Ein sofortiger Ausschluss ist nur in sehr schweren Fällen möglich, wenn das Verhalten des Mitglieds dem Verein großen Schaden zufügt. Vor dem Ausschluss wird das Mitglied angehört. Gegen die Entscheidung des Vorstands kann in der Mitgliederversammlung Widerspruch eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung trifft die endgültige Entscheidung.

§ 7 Vereinsorgane

  • Mitgliederversammlung

  • Vorstand.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet immer im ersten Quartal des Jahres statt. Der Vorstand lädt schriftlich (per Brief oder E-Mail) ein und gibt dabei die Tagesordnung bekannt.

In der Mitgliederversammlung wird über folgende Themen abgestimmt:

  • Genehmigung der Jahresrechnung

  • Entlastung des Vorstands

  • Neuwahl des Vorstands

  • Anträge zur Änderung der Satzung, einschließlich des Antrags zur Auflösung des Vereins

 

Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Für Satzungsänderungen und den Beschluss zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Vierteln der Anwesenden erforderlich.

Die Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet, ob die Abstimmung offen oder geheim erfolgt.

Der Vorstand muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn 20% der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen.

 

Alle Beschlüsse, die in Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen getroffen werden, müssen schriftlich festgehalten und vom Vorstand und vom Schriftführer unterschrieben werden.

§ 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet immer im ersten Quartal des Jahres statt. Der Vorstand lädt schriftlich (per Brief oder E-Mail) ein und gibt dabei die Tagesordnung bekannt.

In der Mitgliederversammlung wird über folgende Themen abgestimmt:

  • Genehmigung der Jahresrechnung

  • Entlastung des Vorstands

  • Neuwahl des Vorstands

  • Anträge zur Änderung der Satzung, einschließlich des Antrags zur Auflösung des Vereins

 

Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Für Satzungsänderungen und den Beschluss zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Vierteln der Anwesenden erforderlich.

Die Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet, ob die Abstimmung offen oder geheim erfolgt.

Der Vorstand muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn 20% der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen.

 

Alle Beschlüsse, die in Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen getroffen werden, müssen schriftlich festgehalten und vom Vorstand und vom Schriftführer unterschrieben werden.

§ 10 Vorstand

 Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Eine begrenzte Einzelvertretungsbefugnis kann durch die Mitgliederversammlung erteilt werden.

§ 11 Vorstandsaufgaben

Der Vorstand kann der Mitgliederversammlung vorschlagen, zu seiner Unterstützung und Ergänzung einen Beirat zu berufen. Der Beirat hat keine Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis

§ 12 Auflösung des Vereins

  • Wenn der Verein aufgelöst wird oder wenn er keine steuerbegünstigten Zwecke mehr verfolgt, geht das Geld des Vereins an den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V..

  • Dieser muss das Geld sofort und nur für gemeinnützige Zwecke verwenden.

§ 13 Diese Satzung tritt mit dem Beschluss der Gründungsversammlung in Kraft.

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